Impressum.



druckpartner Travemünde GmbH

Kurgartenstraße 79-81 | 23570 Travemünde
Geschäftsführer: Ali Alam

Tel 04502 - 32 30 | Fax 04502 - 63 55
info@diewerbepartner.com

St.Nr. 22 121 02547
Ust-IdNr. DE261356638


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma druckpartner Travemünde GmbH

1. Geltungsbereich/Vertragsschluß
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.



2. Preise
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. 2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. 3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ISDN).



3. Zahlung
1. Die Bezahlung der Rechnung hat innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Beleges ohne Abzug in EUR zu erfolgen. 2. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Teilbereitschaft (Holschuld, An-nah--me--verzug) ausgestellt. Erfolgt nach Ablauf der Zahlungsfrist kein Rechnungsausgleich, wird eine Mahngebühr sowie Verzugszinsen hinzugerechnet.



4. Lieferung
1. Die Lieferung versteht sich ab Lübeck-Travemünde sofern nichts anderes vereinbart ist. 2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. 3. Gerät der Auftragnehmer mit seiner Leistung in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftrag-geber vom Vertrag zurücktreten, §361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistungen und Material) verlangt werden. 4. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung des Vertrags-verhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäfts-grundlage bleiben unberührt.



5. Verwahren, Versicherung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, Vorlagen, Rohstoffe, Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. 2. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftrag-geber selbst zu besorgen.



6. Beanstandung
1. Handelsübliche Abweichungen von Qualitäten, Maßen und Mengen bilden keinen Grund zur Beanstandung. Geringe Abweichungen in den Farbtönen, der Druckstellung und des Druckes, sowie in der Oualität der Druckträger berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung. Ein Ausschuß bis 3% bei bedruckter und konfektionierter Ware berechtigt nicht zur Mängelanzeige. Toleranzen in der Materialstärke von + - 5% können nicht beanstandet werden. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage sind vom Käufer abzunehmen zu akzeptieren. 2. Eine Mängelanzeige muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb 7 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich erfolgen. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Voraussetzung hierfür ist die Rücksendung der beanstandeten Ware. Weitergehende Ansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die aus Lieferung unser Lieferanten herzuleiten sind, deren Mängel für uns nicht erkennbar waren.



7. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.



8. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.



10. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Travemünde, Juni 2011



Rechtliche Angaben
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